Blinder Fleck Barrierefreiheit in der medizinischen Fortbildung
Die Medizin hat Barrierefreiheit als Inhalt entdeckt. Ärztinnen und Ärzte werden zunehmend für die besondere Versorgungssituation von Patient:innen mit Behinderung sensibilisiert: Der 112. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, die Aus-, Weiter- und Fortbildung in behinderungsspezifischen Belangen zu fördern, und zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Medizin für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (DGMGB) bietet dafür eigens zertifizierte Medical Eduaction an. Das ist richtig und wichtig.
Aber es gibt eine Frage, die kaum jemand stellt: Wie barrierefrei ist Medical Education eigentlich selbst?
Ärzt:innen mit Behinderungen und körperlichen Einschränkungen – gibt es die eigentlich?
Ja. Im Berichtsjahr 2024 wurden im Gesundheitswesen rund 84.700 schwerbehinderte Beschäftigte erfasst – im Bereich Heime und Sozialwesen kommen rund 87.700 weitere hinzu. Zusammen sind das etwa 172.000 Menschen mit Schwerbehinderung, die in Gesundheits- und Pflegeberufen tätig sind (Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, BsbM 2024; Wichtig zur Einordnung: Diese Statistik erfasst alle Berufsgruppen in diesen Sektoren, nicht nur Ärzt:innen, Therapeut:innen und Fachkräfte aus den Bereichen der Pflege und der medizinischen Assistenz).
Wenn über Barrierefreiheit in Medical Education und im Gesundheitswesen gesprochen wird, geht es jedoch fast immer um Patient:innen. Die Perspektive der Behandelnden fehlt.
Das American College of Physicians (ACP) hat die Benachteiligung von Menschen mit Schwerbehinderung im Gesundheitswesen analysiert und kommt zu dem Schluss: In den USA gibt es eine strukturelle Unterrepräsentation von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen und fordert in zwei im März 2026 veröffentlichten Positionspapieren einen grundlegenden Wandel (ACP, Annals of Internal Medicine, 2026). Für Deutschland fehlen vergleichbare Daten. Die strukturellen Mechanismen dürften aber ähnlich wirken. So finden sich zum Beispiel beim Marburger Bund Sachsen klare Hinweise. Diesen erreichen laut eigenen Angaben regelmäßig Berichte von betroffenen Mitgliedern, die von Benachteiligungen berichten – in Bewerbungsverfahren, im Klinikalltag und auch strukturell durch mangelnde Barrierefreiheit (Marburger Bund Sachsen, 2024).
Wie viel Barrierefreiheit braucht Medical Education?
Natürlich ist nicht jede Behinderung mit einem aktiven Beruf im Gesundheitswesen vereinbar, und nicht jede schafft Barrieren in Medical Education. Die entscheidende Frage lautet: Bei welchen Einschränkungen kann man praktizieren oder als Pflegefachkraft arbeiten – und was bedeutet das konkret für die Gestaltung von Medical Education?
Kurz vorab zur Einordnung: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Relevant ist aber, dass viele funktionale Einschränkungen darunter liegen oder gar nicht beantragt werden – und trotzdem reale Barrieren in Medical Education schaffen.
Mobilitätseinschränkungen sind der offensichtlichste Fall: Menschen, die auf Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, praktizieren in vielen Fachgebieten ohne Weiteres – Psychiatrie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pathologie, um nur einige zu nennen. Für Medical Education bedeutet dies: Nicht-barrierefreie Veranstaltungsorte, fehlende Aufzüge oder unzugängliche Sanitäranlagen sind keine Unannehmlichkeiten, sondern ein Ausschlusskriterium.
Hörbeeinträchtigungen und Gehörlosigkeit sind ein besonders wichtiges Feld, weil der Grad der Vereinbarkeit mit dem Arztberuf oft unterschätzt wird. Tatsächlich gibt es in Deutschland sogar taube Ärztinnen und Ärzte. In Medical Education Formaten, die auf gesprochenes Wort und Diskussion setzen, entscheidet die technische Ausstattung darüber, ob hörbeeinträchtige Menschen gleichberechtigt teilnehmen können – oder nicht.
Für Hörgeräte- und Cochlea-Implantat-Träger:innen kann eine sogenannte Induktionsschleife das A und O sein: eine im Boden oder in der Decke verlegte Drahtschleife, die ein Tonsignal als Magnetfeld abstrahlt, das direkt von der T-Spule im Hörgerät empfangen wird. Das Ergebnis ist Klang ohne Raumhall, Nebengeräusche oder Distanzverlust – so, als würden die Referent:innen direkt ins Ohr sprechen. In großen Kongresssälen, wo selbst gute Hörgeräte an ihre Grenzen stoßen, ist das ein erheblicher Unterschied. Erkennbar sind solche Räume am Piktogramm eines stilisierten Ohrs mit dem Buchstaben „T" – in Kongresszentren und Tagungshotels aber keineswegs Standard. Wo fest verlegte Induktionsschleifen fehlen, können mobile Systeme eingesetzt und sogar angemietet werden.
Für vollständig taube Menschen ohne Implantat hilft diese Technik leider nicht: Sie sind auf Gebärdensprach-Dolmetscher:innen oder Live-Untertitelung angewiesen.
Sehbeeinträchtigungen unterhalb der Blindheitsschwelle sind ebenfalls mit vielen Tätigkeiten im Gesundheitswesen vereinbar, können in Medical Education jedoch zur Barriere werden – durch schlecht lesbare Folien. Kleine Schrift, geringe Kontraste, dichte Grafiken, farbcodierte Diagramme ohne Alternativkennzeichnung. Auch Rotgrünblindheit, die rechtlich in der Regel nicht als Behinderung klassifiziert wird, ist hier relevant: Farbcodierte Darstellungen in Studiendesigns oder Leitlinien-Grafiken können für Betroffene nicht oder nur schwer lesbar sein.
ADHS ist im Gesundheitswesen häufiger anzutreffen als gemeinhin angenommen. Eine Schwerbehinderung liegt dabei erst vor, wenn erhebliche Alltagseinschränkungen bestehen –praktizierende Ärztinnen und Ärzte mit ADHS werden unterhalb dieser Schwelle liegen. Aus Medical Education-Perspektive ist ADHS dennoch besonders interessant, weil es klassische Fortbildungsformate grundlegend in Frage stellt: Mehrstündige Frontalvorträge ohne Struktur, Pausen oder Interaktion sind für Menschen mit Schwierigkeiten, ihre Aufmerksamkeit zu regulieren, nicht nur unangenehm, sie sind schlicht wenig wirksam. Dabei wäre die Antwort oft einfach: kürzere Einheiten, klarere Gliederung, mehr Interaktion. Maßnahmen, von denen letztlich alle Teilnehmer:innen profitieren. Laut dem ACP-Positionspapier gehören ADHS und Lernbehinderungen übrigens zu den häufigsten Behinderungskategorien unter Medizinstudierenden in den USA (ACP, Annals of Internal Medicine, 2026).
Chronische Erkrankungen, Rheuma und Adipositas schränken die körperliche Ausdauer und Mobilität ein. Lange Sitzphasen in ungünstiger Bestuhlung, mehrtägige Kongresse ohne ausreichende Pausen, weite Gehdistanzen in großen Kongresszentren oder weite Anreisen können zur echten Belastung werden. Adipositas wird dabei je nach Schweregrad und Begleiterkrankungen als Behinderung anerkannt – die praktischen Barrieren im Fortbildungssetting sind aber auch bei den anderen genannten Erkrankungen dieselben: Bestuhlung, Wegeführung, Pausengestaltung. Hybridformate und durchdachte Veranstaltungslogistik helfen hier allen Betroffenen gleichermaßen.
Epilepsie ist in digitalen Formaten relevant: Flackernde Animationen, schnelle Bildwechsel oder schlecht eingestellte Videoübergänge können Trigger darstellen.
Die Gemeinsamkeit all dieser Einschränkungen: Sie schließen den Arztberuf nicht aus – aber Medical Education, die sie nicht mitdenkt, kann es de facto tun.
Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal?
Alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unterliegen der Fortbildungspflicht. Unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung. Nicht barrierefreie Formate wirken hier strukturell ausschließend. Für Präsenzveranstaltungen gibt es bislang keine gesetzliche Anforderung, die Veranstalter:innen von Medical Education explizit zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Muster-Fortbildungssatzung der Bundesärztekammer enthält keine Barrierefreiheitskriterien als Zertifizierungsvoraussetzung.
Für den digitalen Bereich gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act in deutsches Recht überführt. Es verpflichtet Unternehmen erstmals verbindlich zur digitalen Barrierefreiheit und erfasst dabei auch Online-Anmeldeplattformen und Buchungssysteme für Veranstaltungen – allerdings nur, sofern diese Privatpersonen offenstehen. Bei Medical Education für Ärzt:innen und medizinisches Personal, also im B2B-Kontext, bleibt dies freiwillig (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG, 2025).
International ist das Bewusstsein für die Notwendigkeit von mehr Barrierefreiheit in Medical Education weiter. Das ACP hat in seinen Positionspapieren vom März 2026 explizit gefordert, dass Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften ihre Programme, Fortbildungen und Ressourcen in barrierefreien Formaten anbieten sollen – und dass Fachkonferenzen physisch zugänglich und mit Nachteilsausgleichen ausgestattet sein müssen (ACP, Annals of Internal Medicine, 2026). In den USA und Großbritannien gibt es aktive Netzwerke wie „Docs With Disabilities" oder das britische „Disabled Doctors Network", die Erfahrungen bündeln und politischen Druck aufbauen.
In Deutschland gibt es kein bundesweites Pendant. Die Debatte ist hier daher leiser – aber nicht inexistent. Wo verbindliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit in Medical Education fehlen, bleibt sie freiwillig – und ist damit in jedem Fall ein Qualitätsmerkmal für einen gar nicht so kleinen Personenkreis. Wer mehr Barrierefreiheit bietet und dies explizit kommuniziert, hebt sich ab.
Wie aufwändig ist Barrierefreiheit in Medical Education?
Die kurze Antwort: In vielen Bereichen erstaunlich gering. Denn Barrierefreiheit und gutes Veranstaltungsdesign sind oft identisch. Gut lesbare Folien, klare Raumakustik, strukturierte Inhalte mit ausreichend Pausen und flexible Teilnahmeoptionen verbessern die Qualität jeder Fortbildung – für alle Teilnehmenden. Einige konkrete Hebel, die man zusätzlich beachten sollte:
- Digitale Barrierefreiheit prüfen. Anmeldeportale und E-Learning-Plattformen müssen für den B2B-Sektor nach wie vor nicht BFSG-konform sein. Als Qualitätsmerkmal und im Sinne der Inklusion sollte digitale Barrierefreiheit dennoch mitgedacht werden – z.B. Kontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Untertitel und Transkripte.
- Veranstaltungsorte gezielt auswählen. Barrierefreiheit des Gebäudes als explizites Kriterium in die Location-Auswahl aufnehmen – im Hinblick auf Mobilität und akustische Unterstützung. Wo Induktionsschleifen fehlen: mobile Lösungen anmieten.
- Foliengestaltung standardisieren. Ausreichende Schriftgröße, hohe Farbkontraste, keine rein farbcodierten Informationen, klare Aufteilung und auf das Wesentliche reduziert – das nützt allen!
- Hybride Formate strukturell mitdenken. Sie ermöglichen Teilnahme für Menschen, die nicht reisen können oder Präsenzsettings schwer zugänglich finden.
- Barrierefreiheit sichtbar kommunizieren. Was vorhanden ist, sollte in Einladungen und auf Veranstaltungswebseiten stehen. Wer seine Maßnahmen benennt – auch mit ehrlicher Angabe von Lücken –, schafft Vertrauen und senkt die Hemmschwelle zur Anmeldung.
Fazit
Die Medizin bildet über Behinderung aus – aber Medical Education selbst bietet für Menschen mit Behinderung oft nicht genug Barrierefreiheit. In einem Sektor, in dem allein im Gesundheitswesen rund 85.000 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, ist das eine strukturelle Frage. Eine, bei der Deutschland im internationalen Vergleich noch Aufholbedarf hat – und bei der sich bereits mit wenig Einsatz einiges bewegen lässt, ohne auf den Gesetzgeber zu warten.
Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie darüber sprechen, was barrierefreie Medical Education bedeuten könnte? Wir freuen uns über den Austausch!
Quellen:
- Marburger Bund Sachsen: Ärztinnen und Ärzte mit Behinderung stärken. Pressemitteilung zum Europäischen Protesttag, Mai 2024.
- Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM), Tabellenblatt 2.2 – Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung nach Geschlecht, Alter und Wirtschaftszweigen, Berichtsjahr 2024, Jahresdurchschnitt. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1523092&topic_f=bsbm-bsbm
- American College of Physicians (ACP): Fostering Support and Inclusion for Physicians, Postgraduate Trainees, and Medical Students With Disabilities. Annals of Internal Medicine, März 2026.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Stand April 2026.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft getreten am 28. Juni 2025.
Zurück zur Übersicht
